Beitragssätze gültig ab 01. 01.2017

Ab dem Jahr 2017 gelten nachstehende Tertialbeiträge:

Abteilungsbeiträge:

 

Hinweise zu den Abteilungsbeiträgen:

 

1) Abteilungsbeiträge sind nicht Teil der in der Beitragsordnung des RSV geregelten
    Mitgliedsbeiträge (Tertialbeiträge) für den Hauptvereins.

2) Abteilungsbeiträge werden in Zuständigkeit durch die Abteilungen festgelegt
    und erhoben. Dazu gehört auch die Festlegung von Art, Höhe und Erhebungs-
    zeitraum der Abteilungsbeiträge sowie des Einzugsverfahrens

Beitragsschlüssel

Beitragsschlüssel

Tertialbetrag

Bemerkung

BS 00

Freies Familienmitglied/Ehepartner

0 €

BS 01

BS 02

Einzelbetrag über 18 Jahre

Ehepaar o. Kind / gleichgeschlechtl. 

oder 

eheähnliche Gemeinschaft

BS 03

BS 04

BS 06

BS 07

BS 08

BS 10

Familienbetrag

Alleinerziehende mit Kind

Jugendliche bis 18 Jahre

Schüler / Studenten / Auszubildende        (1)

Schwerbeschädigte (ab 50%)

Passive Mitglieder                                        (2)

Ehrenmitglieder 

(Ernennung vor 31.12.2005)                      (2)

Ehrenmitglieder

(Ernennung nach 1.1.2006)

31 €

47 €

55 €

35 €

16 €

20 €

0 €

16 €

(1) unter 25 Jahre

 

 

(2) keine jährliche Anpassung

 

 

*) Schiedsrichter sind 

       seit 01.01.2008 vom       Beitrag nicht befreit.

Abteilung

Betrag

Badminton

0 €

Fußball:

21 €

Erwachsene 18-60 Jahre:

Jugendliche bis 18 Jahre:

Sponsoren (aktiv):

Sponsoren (nicht aktiv):

15 €

15 €

12 €

Tanzsportabteilung:

Je Person

50 €

Tennis:

Einzelmitglied ab 18 Jahre:

Ehepaare ohne Kinder:

Jugendliche 16-18 Jahre:

Kinder bis 16 Jahre:

Passive Mitglieder:

75 €

127 €

45 €

45 €

25 €

Bemerkung

+ 4 Std. bzw. 24 €

+ 8 Std. bzw. 48 €

+ 4 Std. bzw. 24 €

jährlicher Beitrag

jährlicher Beitrag

jährlicher Beitrag

jährlicher Beitrag