Beitragssätze gültig ab 01. 01.2017

Ab dem Jahr 2017 gelten nachstehende Tertialbeiträge:

Abteilungsbeiträge:

 

Hinweise zu den Abteilungsbeiträgen:

 

1) Abteilungsbeiträge sind nicht Teil der in der Beitragsordnung des RSV geregelten
    Mitgliedsbeiträge (Tertialbeiträge) für den Hauptvereins.

2) Abteilungsbeiträge werden in Zuständigkeit durch die Abteilungen festgelegt
    und erhoben. Dazu gehört auch die Festlegung von Art, Höhe und Erhebungs-
    zeitraum der Abteilungsbeiträge sowie des Einzugsverfahrens

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